Einfamilienhaus verkaufen
Gute Objekte und Liegenschaften sind vor allem auf dem pulsierenden Immobilienmarkt in Zürich, Zürich Stadt, Winterthur oder Uster sehr beliebt. Sie werden den Immobilienmaklern in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel quasi beinahe aus der Hand gerissen.
Viele Verkäufer versuchen ihr Glück auf eigene Faust und bieten die Häuser in Zeitungen oder im Internet an. Dabei gibt es jedoch häufig Probleme bei Privatverkäufen, da sich die Parteien nicht mit allen wichtigen Details auskennen. Daher lohnt es sich, auf die Expertise eines Immobilienprofis in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel zu vertrauen, der viel Erfahrung in diesem Bereich besitzt. Immobilien, egal welcher Art, gehören in die Hände eines Fachmanns.
Abwicklung des Verkaufs
Einige Punkte sind dieselben wie beim Mehrfamilienhaus verkaufen, Wohnung verkaufen oder auch Grundstück verkaufen. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, beziehungsweise in diesem Fall ein Haus verkaufen möchte, muss dafür sorgen, sie den Interessenten auf Immobiliensuche optimal zu präsentieren.
Bewertung
Wenn bereits bei den ersten Schritten ein kompetenter Immobilienprofi zugeschaltet wird, kann dieser zunächst das Objekt in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel besichtigen und korrekt bewerten. Das ist wichtig, denn das Haus darf auf dem Immobilienmarkt nicht zu teuer angeboten werden, weil es sonst nur schwer Interessenten findet. Andererseits darf es nicht zu günstig sein, damit der Verkäufer kein Geld verschenkt. Als Anhaltspunkt dienen dabei die Preise ähnlicher Objekte in derselben Gegend.
Besichtigung und Bilder
Bei der Besichtigung können bereits die ersten Fotos gemacht werden, die das Objekt im besten Licht zeigen. Ein Retuschieren oder eine Bearbeitung wird den Interessenten später auffallen und sie skeptisch machen. Daher sollten die Verkäufer nur mit realistischen Bildern arbeiten, fair und ehrlich.
Zustand und Unterlagen
Ein Käufer wird in den seltensten Fällen ein stark renovierungsbedürftiges Haus erwerben wollen. Das kommt eigentlich nur dann vor, wenn jemand über ein geringes Budget verfügt und die anfallenden Arbeiten in Eigenleistung günstig erbringen kann. Besser ist es aber, das Haus in einem sehr guten Zustand anzubieten. Das schliesst beispielsweise ein kaputtes Dach, eine abbröckelnde Fassade, eine fehlende Dämmung oder eine kaputte Heizungsanlage aus.
Der Kunde wird auf Dach, Fassade, Fenster und technische Installationen (Heizung, Warmwasser, Lüftung) achten. Denn einige dieser Dinge sind in regelmässigen Abständen sanierungsbedürftig und der Kunde muss abschätzen können, was hier auf ihn zukommt. Ein Ausschlusskriterium sind auch ein schwerer Schimmelbefall oder bestehende Schäden eines Wasserrohrbruchs oder eventuell Brandschäden.
Dazu kommt ein Nachweis über vorhandene Dämmungen oder dreifachverglaste Fenster, da eine gute Dämmung die Energieeffizienz des Hauses erhöht und die Heizkosten senkt. Daher sollte der Verkäufer alle Unterlagen zum Nachweis dieser Massnahmen zur Hand haben.
Was ist wichtig beim Kaufvertrag?
Es gibt Standardkaufverträge, die jedoch im Einzelfall möglicherweise nicht ausreichen. Ein Vertrag darf und muss individuell verhandelt werden, vor allem dann, wenn es um komplexe Transaktionen geht. Meistens gehen verschiedene Entwürfe zwischen Käufer und Verkäufer hin und her, bis alle relevanten Punkte aufgenommen sind. Dabei helfen selbstverständlich die beauftragten Immobilienmakler gerne.
Was gehört in den Kaufvertrag?
Wichtig im Vertrag sind Namen und Adressen des Käufers und Verkäufers sowie die detaillierte Beschreibung der Liegenschaft. Also ebenfalls mit Adresse, Katasternummer, Grundstücksfläche. Und natürlich die Nennung des Kaufpreises, der Zahlungsbedingungen sowie den Zustand der Liegenschaft bei der Übergabe, eventuelle Dienstbarkeiten und alle Regelungen, die die Parteien vereinbart haben.
Auch die Aufteilung der Gebühren und Steuern sowie der Übertragungstermin sollte aufgenommen werden. Nicht zu vergessen ist eine Auflistung aller Dokumente, die als Teil des Kaufvertrages aufgeführt sind.
Was ist noch zu beachten?
Jedes Objekt ist anders und jede Verhandlung individuell. Daher kommt es in jedem Fall auf die Details an. Beispielsweise ist es wichtig, eine Mängelgewährleistung zur berücksichtigen und auf eingetragene Dienstbarkeiten zu achten. Auch Gebühren, Steuern und Maklerprovision sind immer einzukalkulieren. Ein guter Makler informiert seine Kunden jedoch detailliert über alle Punkte, die zu berücksichtigen sind.