Grundstück verkaufen
Auch Grundstücke gehören zu den Immobilien in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel, die am Immobilienmarkt begehrt sind. Dabei geht es hier nicht immer darum, die Immobilien zu verkaufen, sondern häufig auch nur darum, diese Immobilien zu verpachten. Besonders, da hier eine Nutzung möglich ist, bei der der Pächter anschliessend auch die Früchte der Bewirtschaftung behalten kann.
Viele Interessenten auf Immobiliensuche sind allerdings nicht an einer Bewirtschaftung und Pacht interessiert, sondern möchten das Grundstück erwerben. Der häufigste Grund dafür ist eine spätere Bebauung.
Wie wird der Grundstückswert ermittelt?
Verkäufer können sich an ähnlichen Grundstücken in derselbe Lage orientieren. In Regionen, in denen freie Grundstücke knapp bemessen sind, kann das schwierig sein, da hier möglicherweise innerhalb eines passenden Zeitraums kein Grundstück verkauft wurde. Experten können dann auf Bodenrichtwerte ausweichen, auch wenn diese manchmal bis zu 30% über oder unter dem aktuellen Bodenrichtwert liegen.
Ein Grundstücksmakler kennt sich hier allerdings bestens aus und zieht für die Bewertung wichtige Faktoren heran. Dazu gehören beispielsweise die Art und Lage des Grundstücks. Hier ist es für spätere Bauherren wichtig, dass die Aussicht unverbaubar ist. Oder auch, dass eine Hanglange vermieden werden kann und in welcher Richtung der Garten liegt (Sonnenseite).
Dann spielen auch die Grösse und der Zuschnitt sowie die Baumöglichkeiten in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel eine Rolle. Ein Grundstück, das nicht bebaut werden darf, ist praktisch wertlos. Aber auch das kommt darauf an, welchen Zweck ein potentieller Käufer mit dem Erwerb verbindet. Wichtig ist auch, wie die Bodenbeschaffenheit ist (ist der Boden schädlich belastet?) und welcher Erschliessungsgrad vorliegt.
Was ist in rechtlicher Hinsicht bei Grundstücksgeschäften zu beachten?
Die Abwicklung eines Grundstückkaufes/-verkaufes muss schriftlich vereinbart und später durch den Notar beurkundet werden, um gültig zu sein. Dazu gehören nicht nur der Kauf, sondern auch ein Vorvertrag oder ein Kaufs- oder Rückkaufsrecht. Sie alle unterliegen in der Schweiz der Pflicht zur öffentlichen Beurkundung.
Die Übertragung des Eigentums an dem gekauften Grundstück in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel geht anschliessend mit der Eintragung im Grundbuch auf den Käufer über. Falls die beiden Parteien nichts anderes vereinbaren, gehen die Gefahr und der Nutzen mit dem Vertragsabschluss auf den neuen Eigentümer über. Typischerweise wird im Kaufvertrag ein sogenannter Besitzantritt vereinbart, also das Datum, an dem konkret Nutzen, Gefahr, Rechte und Pflichten auf den Käufer übergehen.
Weitere wichtige Punkte sind die Gewährleistung für Mängel, die Mehrwertsteuerpflicht sowie die Abklärung der Grundsteuern. Ausserdem müssen Käufer und Verkäufer berücksichtigen, dass für die Transaktion auch Notariats- sowie Grundbuchgebühren anfallen.
Besondere Beachtung beim Verkauf von Bauland
Darüber hinaus gibt es beim Verkauf von Bauland noch sehr viel mehr Punkte wie beispielsweise die Veräusserungsbeschränkungen zu beachten. Ein guter Makler kann hierbei eine wertvolle Hilfe für den Verkäufer sein. Denn für den Baulandverkauf muss beispielsweise zunächst geprüft werden, ob es sich überhaupt um Bauland handelt und eine Baureife besteht. Dazu kommen Einschränkungen für ausländische Erwerber sowie öffentlich-rechtliche Überbauungsbeschränkungen, die durch verschiedene Bundeserlasse geregelt sind.
Damit der Verkäufer dem Interessenten alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen kann, sollte er vorab die Grundstücksbeschaffenheit und die genaue Rechtslage klären. Der Verkäufer kann beispielsweise keine Bebauung zusichern, wenn dem gewisse Gesetze oder Vorschriften entgegenstehen. Für diese Angelegenheit ist die Mitwirkung eines Profis daher unerlässlich.
Besser einen Experten einschalten
Da hier viele rechtliche Vorschriften berücksichtigt werden müssen, empfiehlt es sich, in dieser Angelegenheit einen Immobilienprofi wie einen Immobilienmakler einzuschalten. Genaue gesagt: einen Grundstücksmakler.
Diese Experten kennen sich mit der Lage und der Verwendung erhältlicher Grundstücke aus. Denn mitten in einer beliebten Lage wie beispielsweise in Zürich, Zürich Stadt, Winterthur oder Uster ist es schwierig ein landwirtschaftliches Grundstück für den Bau eines Bauernhofes unterzubringen. Ein professioneller Makler kennt die örtlichen Gegebenheiten und kann durch seine Marktkenntnisse eine geeignete Zielgruppe für jedes Grundstück finden. Auch für die nicht bebaubaren.