Immobilien
Kunden, die sich für Immobilien interessieren, müssen ihre Wünsche etwas genauer präzisieren, wenn sie einen Immobilienmakler in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel aufsuchen. Denn die meisten Kunden verstehen zwar unter einer Immobilie ein Haus, aber grundsätzlich verbergen sich hinter diesem Begriff noch andere Objekte. Und damit der Immobilienprofi in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel eine genaue Vorstellung von den Wünschen des Kunden bekommt, ist es wichtig, die unterschiedlichen Immobilienarten zu kennen.
Was sind Immobilien?
Zunächst einmal handelt es sich bei Immobilien um ein „unbewegliches Sachgut“. Das schliesst also auch Grundstücke ein, nicht nur Häuser oder Wohnungen. Bei den Grundstücken gibt es zudem noch weitere Unterteilungen in Liegenschaften, Bergwerke, Baurechtsgrundstücke und Stockwerkeigentum.
Welche Immobilien gibt es?
Häufiger werden Kunden auf Immobiliensuche allerdings nicht ein Bergwerk erwerben wollen, sondern eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie. Unter die Wohnimmobilien zählt man Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, Doppeleinfamilienhäuser, Stockwerkeigentumswohnungen, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen. Zu den Gewerbeimmobilien gehören Büroimmobilien und Gewerbebauten.
Und darüber hinaus gibt es noch interessante Objekte im Bereich der Sonderbauten. Darunter fallen beispielsweise Hotel- oder Gastronomieimmobilien sowie Freizeitimmobilien. Ausserdem Parkhäuser, Hochhäuser, Einkaufszentren, Industriebauten, Senioren-, Pflege- und Spitalimmobilien, um nur einige zu nennen.
Wichtig: Angebot und Nachfrage müssen passen
Sobald klar ist, welche Vorstellungen ein Kunde von der Immobilie hat und wo sie liegen soll (beliebt sind Zürich, Zürich Stadt, Winterthur und Uster), können die Makler entsprechend tätig werden. Die weitere Abwicklung hängt davon ab, ob die Interessenten kaufen oder verkaufen möchten. Der Immobilienmarkt funktioniert nur, wenn es nicht nur Suchende, sondern auch Verkäufer gibt. Daher freuen sich Makler nicht nur über Interessenten, sondern auch über lukrative Angebote, die sie im Namen ihrer Auftraggeber weiter vermitteln.
Welche Vermittlungen kommen infrage?
Hierbei sind mehrere Varianten möglich, bei denen der Kunde unterstützt werden kann. Denn die Schwerpunkte liegen nicht nur auf unterschiedlichen Objekten, sondern auch unterschiedlichen Rechtsverhältnissen: Kauf/Verkauf, Miete/Vermietung, Pacht/Verpachtung.
Wobei unterstützen Immobilienmakler ihre Klienten?
Immobilienmakler in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel helfen sowohl dabei, Immobilien zu verkaufen, als auch Immobilien zu verpachten. Ausserdem können Sie sowohl Wohnungen verkaufen als auch Grundstücke verkaufen und sind gerne behilflich, wenn es darum geht, ein Haus zu vermieten, ein Büro zu vermieten oder eine Wohnung zu vermieten. Gute Makler sind auf alle diese Fälle bestens vorbereitet und haben das notwendige Know-How, um alle Transaktionen in diesen Bereichen zur Zufriedenheit der Kunden abzuarbeiten.
Steuern
Ein wichtiger Punkt, den Kunden häufig nicht von Anfang an berücksichtigen, sind die Steuern und Gebühren, die bei Immobilientransaktionen anfallen. Besonders wichtig sind dabei die Grundstücksgewinnsteuer, die Handänderungssteuer und die Liegenschaftensteuer. Alle drei Begriffe werden durch den Begriff „Grundsteuern“ abgedeckt. Bei den Steuern gibt es kantonale Unterschiede.
Die Grundstücksgewinnsteuer muss der Verkäufer bezahlen
Die Grundstücksgewinnsteuer (GGSt) ist beispielsweise eine Sondersteuer, die auf den Gewinn aus der Grundstücksveräusserung zu entrichten ist. Dabei richtet sich die Steuerhoheit nach dem Kanton, in dem das Grundstück liegt und nicht nach dem Kanton, in dem der Verkäufer wohnt.
Die Steuer wird berechnet, indem man den ehemaligen Erwerbspreis vom Verkaufserlös abzieht und dann die Aufwendungen, die den Wert erhöhen, hinzufügt. Zuletzt werden die steuerlich erlaubten Gewinnungskosten abgezogen.
Was ist eine Handänderung?
Die Handänderung unterliegt ebenfalls einer Steuer. Dahinter verbergen sich gleich mehrere Begriffe. Zum einen ein Tausch oder eine Schenkung, die häufig im privaten Bereich vorkommt. Dann gibt es noch die Sacheinlage in eine KG oder Genossenschaft oder aber eine Übertragung oder Spaltung des Grundeigentums, die unter diesen Begriff fallen könnte.
Die Steuersätze hierfür sind je nach Kanton unterschiedlich. Sie liegen ungefähr bei 0,5 bis 3%. Es gibt aber auch steuerbefreite Handänderungen, beispielsweise unter Ehegatten oder bei Erbteilungen.
Liegenschaftensteuer und Mehrwertsteuer
Dazu kommen Liegenschaftensteuern, die sich je nach Kanton um die 2 Promille bewegen, sowie die Mehrwertsteuer für Gewerbeimmobilien.
Fragen zu den Kosten und Steuerregelungen kann jedoch jeder kompetente Makler für seine Kunden klären.