Immobilien verpachten
Die Pacht von Immobilien in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel klingt zunächst ungewohnt, da die meisten Menschen sich unter der Immobilie nur ein Haus oder eine Wohnung vorstellen. Dabei verbirgt sich noch mehr dahinter.
Was bedeutet Pacht?
Die Pacht bezeichnet einen Pachtvertrag, in dem die Überlassung einer nutzbaren Sache oder sogar eines nutzbaren Rechtes vereinbart wird. Im Gegenzug für die Überlassung dieser Sache oder des Rechtes bezahlt der Pächter einen Pachtzins. Der Pächter darf dabei die Erträge (Früchte) ebenfalls behalten. Dabei muss er mit der gepachteten Sache aber sorgsam umgehen. Er kann sie nicht pachten und brachliegen lassen.
Unterschied zur Miete
Die Pacht wird häufig mit der Miete verwechselt oder gleichgesetzt. Und tatsächlich wird das Mietrecht teilweise auch im Pachtrecht angewendet. Beispielsweise beim Wohnung vermieten, Haus vermieten oder Büro vermieten in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel. Doch bei der Miete „gebraucht“ der Mieter eine Sache (beispielsweise eine Wohnung) und bei der Pacht hat er zusätzlich noch einen Nutzen davon. Nämlich in Form der gewonnenen Erträge (Obst oder Milch), wenn es sich um eine Landwirtschaft handelt. Oder des Gewinns, wenn er einen Betrieb oder ein Unternehmen pachtet.
Insofern ist die Pacht neben der Miete (Haus, Büro, Wohnung) etwas völlig anders als eine Immobilie zu verkaufen (Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus, Wohnung)
Welche Pachtarten gibt es?
Landwirtschaftliche Pacht
Die bekannteste Pachtart ist die Landwirtschaftliche Pacht, bei der der Pächter ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstück pachtet. Er darf es nur zu diesem Zweck nutzen und bezahlt dafür einen Pachtzins. Normalerweise darf er die landwirtschaftlichen Erzeugnisse daraus behalten.
Diese Pacht wird sogar noch weiter unterteilt in Landwirtschaftliche Gewerbe (Höfe) oder reine Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung. Wenn ein Bauer einen Hof pachtet, so unterliegt er einem bestimmten gesetzlichen Schutz, beispielsweise hinsichtlich der Mindestpachtdauer (6 bis 9 Jahre). Auch für die Kinder des Pächters gibt es ein „Vorpachtrecht für Nachkommen“. Und weil die Landwirtschaft auch vom Wetter abhängig ist, gibt es weitere Schutzmassnahmen wie einen Pachtzinserlass bei Ernteausfall.
Wir wollen das Thema an dieser Stelle jedoch nicht allzu sehr ausweiten. Wer auf Immobiliensuche in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel geht, findet hier über einen Immobilienmakler oder Immobilienprofi ebenfalls geeignete Objekte. Allerdings sind Makler meist auf bestimmte Objekte spezialisiert (in Ballungszentren wie Zürich, Zürich Stadt, Winterthur, Uster eher auf Wohnobjekte) und können keine landwirtschaftliche Pachten vermitteln.
Hotelpacht
Nicht nur in Touristengebieten ist darüber hinaus die Hotelpacht sehr beliebt. Dabei übernimmt der Pächter nicht nur das Gebäude, sondern auch die komplette Betriebsausstattung. Dabei unterliegt er natürlich der Verpflichtung, das Hotel entsprechend zu bewirtschaften und zu betreiben. Hierfür entrichtet er ebenfalls einen Pachtzins.
Gewerbebetriebspacht / Unternehmenspacht
Anstelle eines Hotels kann auch jeder andere Gewerbebetrieb gepachtet werden. Dabei muss der Betrieb samt Inventar genauso bewirtschaftet werden, wie bei der Hotelpacht. Und wer ein Unternehmen pachtet, kann es gegen Zahlung des Pachtzinses nutzen und bewirtschaften. Allerdings wird er hierbei zum Rechtsträger bzw. übernimmt die Aktiva und Passiva des Verpächters. Beispiele dafür sind Metzger oder Bäcker.
Sonstiges
Es gibt auch noch die Viehpacht/Viehverstellung sowie die Domainpacht, mit denen aber Immobilienmakler normalerweise nicht betraut sind. Beliebt sind hingegen Grundstücke, also ganze Liegenschaften oder die Miteigentumsanteile an Grundstücken. Beispielsweise ist es in Grossstädten beliebt, sich einen Garten zur Pacht zu mieten, da zur eigenen kleinen Wohnung kein Garten gehört.
Welche gesetzlichen Regelungen sind für die Pacht in der Schweiz wichtig?
Wer sich über die Details der landwirtschaftlichen Pachtrechte informieren möchte, der sollte sich in das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) vertiefen oder sich die Pachtzinsverordnung näher anschauen. Dazu kommt das Obligationsrecht.
Kunden, die sich für Pachtobjekte interessieren oder diese verpachten möchten, müssen sich jedoch vorab nicht im gültigen Recht des jeweiligen Kantons auskennen. Denn dafür ist der Immobilienmakler oder seine Rechtsabteilung zuständig. Gerne berät der Makler seine Kunden in allen wichtigen Punkten.