Mehrfamilienhaus verkaufen
Der Verkauf eines Mehrfamilienhauses in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel gestaltet sich häufig etwas komplizierter als der eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung. Daher es ist es gerade in diesem Fall wichtig, einen kompetenten Immobilienprofi wie einen erfahrenen Immobilienmakler zu Rate zu ziehen.
Vorteile beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses
Diese Häuser erzielen in gutem Zustand und in guter Lage viel höhere Preise als ein Einfamilienhaus. Das macht die Häuser zudem auch beliebter bei zahlungskräftigen Investoren, die regelmässig auf Immobiliensuche nach genau diesen Objekten sind. Wenn das Haus bereits bewohnt ist, können die Investoren sofort eine Rendite durch die Mieteinnahmen erzielen. Das ist ebenfalls ein grosser Vorteil.
Problemstellung beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses
Hier gibt es verschiedene Ausgangslagen, beispielsweise bewohnte und neu gebaute leere Objekte in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel. Wenn das Mehrfamilienhaus bewohnt ist, ist die Bewertung des Hauses etwas schwieriger. Denn in der Regel wohnen hier unterschiedliche Mietparteien. Möglicherweise befinden sich aber einige Wohneinheiten auch im Besitz der Bewohner, während der Rest vermietet ist. Das macht den Ablauf komplizierter und vor allem in rechtlicher Hinsicht aufwendiger. Schon allein deshalb ist es ratsam, solche Objekte weder auf eigene Faust zu verkaufen noch zu kaufen, sondern einen kompetenten Immobilienmakler einzuschalten.
Das Haus als ganzes verkaufen oder jede Wohnung separat anbieten?
Der Verkäufer hat nun die Wahl, ob er das Haus komplett veräussern möchte – beispielsweise an einen Investor oder Kapitalanleger – oder lieber einzelne Wohnungen verkaufen möchte. Dazu müssen die Wohnungen in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel zunächst in Eigentumswohnungen unterteilt werden. Ein Prozess, der mit den Behörden abzuwickeln ist und am einfachsten und sichersten mit der Hilfe eines fachkundigen Maklers bewältigt werden kann. Vor allem, weil sich ein Profi auch mit der Bewertung des Hauses am besten auskennt.
Was ist beim Verkauf zu beachten?
Einige Punkte sind immer zu beachten, egal, ob es darum geht eine Immobilie zu verkaufen, ein Einfamilienhaus zu verkaufen, eine Wohnung zu verkaufen oder ein Haus zu verkaufen. Wichtig ist vor allem, dass das Objekt gut bewertet ist. Wird es zu teuer angeboten, finden sich keine Interessenten und wird es zu günstig angeboten, schmälert das unnötig den Gewinn.
Guter Zustand
Dazu kommt, dass die Interessenten das Haus in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel genau unter die Lupe nehmen werden. Die Immobilie sollte also im bestmöglichen Zustand präsentiert werden. Das bedeutet unter anderem, dass es keinen Schimmel geben sollte, der Garten (falls vorhanden) nicht verwildert ist, keine Schäden an Dach oder Fassade vorhanden sind und Ähnliches.
Richtige Präsentation
Wichtig ist dann noch die Präsentation des Hauses am Immobilienmarkt. Es sollten gute und realistische Aufnahmen ins Internet oder Verkaufsprospekt übernommen werden. Ausserdem müssen die positiven Eigenschaften (gute Lage in beliebten Städten wie Zürich, Zürich Stadt, Winterthur, Uster) hervorgehoben und die weniger guten umschrieben werden. „Bahnhofsnähe“ ist zwar praktisch für die Verkehrsanbindung, wird aber vom Käufer mit einer gewissen Lautstärke, eventuell erhöhter Kriminalität assoziiert.
Alle Unterlagen rechtzeitig vorbereiten
Für den Verkauf eines Mehrfamilienhauses sind sehr viele Unterlagen beizubringen, unter anderem die Nachweise für die Energieeffizienz. Vor dem Verkauf sollen alle Unterlagen zusammengetragen werden, um den Prozess einfach und den Ablauf flüssig zu gestalten. Auch hier ist die Hilfe eines Maklers gut, da er genau weiss, welche Unterlagen benötigt werden und er den Kunden auch beim Beantragen fehlender Dokumente beraten kann.
Und was passiert mit den Mietern?
Falls das Mehrfamilienhaus mehreren unterschiedlichen Parteien gehört und das Haus komplett veräussert werden soll, müssen sich alle Parteien darüber einig sein (beispielsweise eine Erbengemeinschaft). Gehört das Haus einem Besitzer und enthält nur Mietwohnungen, so gehen normalerweise diese Mietverträge automatisch nach dem Eintrag ins Grundbuch auf den neuen Eigentümer über (Art. 261 OR). Eine Kündigung wegen Hausverkauf ist zwar möglich, aber die Rechtsgültigkeit muss im Einzelfall geprüft werden. Allerdings kommt auch eine Kündigung durch den neuen Eigentümer wegen Eigenbedarf infrage.