Wohnung vermieten
Immobilienmakler haben es nicht immer nur damit zu tun, ein Haus zu verkaufen, sondern auch Wohnungen in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel zu verkaufen oder zu vermieten. Dabei tummeln sich auf dem Immobilienmarkt nicht nur Schweizer Interessenten, sondern auch zunehmend deutsche Auswanderer auf der Suche nach einer geeigneten Bleibe.
Da es einige rechtliche Unterschiede im Mietrecht zwischen Deutschland und der Schweiz gibt, gehört es auch zu den Aufgaben des Maklers, hier Aufklärungsarbeit zu leisten.
Rechtliche Voraussetzungen rund um die Miete
Das Schweizerische Mietrecht ist in OR 253 ff geregelt. Dabei geht es nicht nur um Wohnungen, sondern es gilt auch in Fällen, in denen ein Büro vermietet wird. Somit gilt es umfassend für unterschiedliche Mietverhältnisse bezüglich des Objektes (Büro, Geschäftsräume, Wohnungsobjekt) als auch der Mietart.
Beispielsweise gibt es eine einfache Miete, wenn nur eine Person Vertragspartei ist oder eine gemeinsame Miete bei mehreren Personen. Auch eine Untermiete wird dadurch geregelt. Hier gibt in jedem Fall der Immobilienmakler in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel weitere Hilfestellung, auch was die Vertragsdetails angeht.
Das Mietverhältnis
Immobilien werden für Mietzwecke besonders in Grossstädten oder wirtschaftlich interessanten Gegenden gesucht. Hierhin verschlägt es auch Zuwanderer wegen der guten Arbeitsmöglichkeiten. Besonders betroffen sind davon beispielsweise Zürich, Zürich Stadt, Winterthur oder Uster.
Dabei ist es häufig für begrenzte Arbeitsverhältnisse oder in der ersten Zeit noch nicht gleich gewünscht, sich etwas Grösseres anzuschaffen. Wer also ein Haus verkaufen oder ein grosses Haus vermieten möchte, ist für einen solchen Mietsuchenden zunächst uninteressant.
Die Mietverträge für eine vom Immobilienprofi gefundene Wohnung werden schriftlich abgeschlossen und ähneln insofern dem Vorgehen in Deutschland. Üblich sind Mindestlaufzeiten von einem Jahr für Wohnungen, bei Häusern auch länger. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende, wobei die Kündigung der Schriftform bedarf. Hier muss der Vermieter darauf achten, die Kündigung zu begründen.
Der Vermieter darf eine Kaution von bis zu drei Kaltmieten verlangen, die er aber nach der Kündigung beziehungsweise der Beendigung des Mietverhältnisses (plus Zins) zurückzahlen muss. Der Mieter hingegen muss die Wohnung besenrein und renoviert übergeben.
Die Mietkosten
Die Höhe der Miete variiert natürlich je nach Kanton und Lage, aber sie setzt sich jeweils aus einer Kaltmiete plus den Nebenkosten zusammen. Welche das sind und wie hoch sie sind, verhandeln Vermieter und Mieter im Einzelfall. Hierzu gehören jedoch Kosten wie Strom, Gas, Wasser und Heizung, die über einen Zähler abgerechnet werden.
In einem grossen Mietobjekt gibt es einzelne Zähler oder die Kosten werden je nach Wohnungsgrösse (m³) auf die Mieter umgerechnet. Dazu kommen auch Kosten für die Gartenpflege, falls ein Garten zur Wohnung gehört, sowie Müllabfuhr oder Reinigungskosten.
Die monatliche Miete wird üblicherweise per Banküberweisung bezahlt, die Nebenkosten jedoch nur einmal pro Jahr.
Vertrag und Hausordnung
Die Hausordnung ist immer ein Teil des Mietvertrags, daher muss der Vermieter die Hausordnung dem Mieter auch vor Vertragsabschluss schon zeigen. Im Vertrag können individuelle Punkte geregelt werden, aber es gehören auf jeden Fall die Dauer des Mietverhältnisses sowie die Kosten (Miete und Nebenkosten) hinein. Dazu eine Information über die Höhe der Kaution sowie die Mietdauer inklusive Kündigungsfristen.
Wichtig für deutsche Interessenten
Hier sind viele rechtlichen Regelungen zu beachten, die der Immobilienmakler mit beiden Parteien besprechen kann. Unter anderem müssen Deutsche berücksichtigen, dass es Probleme mit der Bonitätsauskunft geben kann, da es über sie keine schweizerischen Auskünfte gibt. Daher sollte zumindest eine aktuelle deutsche Schufa-Auskunft vorgelegt werden.
Die wichtige Rolle des Immobilienmaklers bei der Vermietung einer Wohnung
Nicht nur für ausländische Interessenten, sondern auch für schweizerische Miet- und Vermietwillige ist ein Immobilienmakler in Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano und Biel der richtige Ansprechpartner. Er kann einschätzen, welches angebotene Objekt und zu welchem Preis am Markt zu vermitteln ist. Darüber hinaus kann er geeignete Interessenten dafür finden und beiden Parteien bei der Absprache aller Punkte des Mietvertrages helfen.